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Standparty - Standnutzung außerhalb der Messelaufzeit - bis 99m²
Das Produkt ist nicht mehr verfügbar, da die Veranstaltung beendet ist.
Wichtiger Hinweis für die Anzahl der erwarteten Personen
Für die Genehmigung einer Standparty wird eine Höchstgrenze von 500 Personen definiert. Die maximale Personenzahl pro m² liegt liegt bei 0,5 Personen, diese darf nicht überschritten werden.
Beispiel:
9m² (Standfläche) x 0,5 Personen = maximal 5 zugelassene Personen
Dem Veranstaltungsleiter werden als Vertreter des Veranstalters die Betreiberpflichten gemäß § 38 Abs. 1 - 4, SBauVO NRW übertragen. Die Übertragung gilt ohne Einschränkung für alle durch ihn genutzten Flächen, die auf diesen Flächen errichteten Einbauten und technischen Einrichtungen sowie deren Betrieb.
Hiernach ist er insbesondere verantwortlich für:
- die Einhaltung der für die Sicherheit der Veranstaltung geltenden Vorschriften;
- die Wahrnehmung der Anwesenheitspflicht als Veranstaltungsleiter während des Betriebes;
- die Einstellung des Betriebes, wenn für die Sicherheit der Veranstaltung notwendige Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Die Verkehrssicherungspflicht für Ihre Standfläche und alle durch Ihre Veranstaltung genutzten Flächen verbleibt bei Ihnen als Aussteller/Veranstalter. Sie halten die Messe Düsseldorf von jeglichen Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung frei. Zu Ihrer eigenen Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
1. Für eine Standnutzung außerhalb der Messelaufzeit gelten die nachfolgenden Regeln. Insbesondere sind die technischen Richtlinien sowie die Betreiberpflichten gemäß § 38 Abs. 1 – 4, SBauVO NRW* einzuhalten.
2. Für die Genehmigung einer Standparty wird eine Höchstgrenze von 500 Personen definiert. Die maximale Personenzahl pro m² liegt bei 0,5 Personen, diese darf nicht überschritten werden.
3. Die Nutzung des Standes ist bis maximal 22.00 Uhr möglich. Die Endzeit von 22.00 Uhr ist von allen Aussteller einzuhalten. Nach 22.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, die notwendigen Aufräumarbeiten vorzunehmen. Das Gelände ist bis spätestens 22.30 Uhr zu verlassen.
4. Je nach Größe der Veranstaltung/des Standes wird eine entsprechende Anzahl von Sicherheitspersonal von der Messe Düsseldorf eingesetzt. Die Messe Düsseldorf veranlasst die Bestellung des Sicherheitspersonals. Die Kosten hierfür sind in dem definierten Entgelt enthalten.
5. Grundsätzlich müssen alle Bestandteile der erweiterten Standnutzung innerhalb der für die Veranstaltung angemieteten Standflächen erfolgen. Die Einbeziehung von Flucht- und Rettungswegen darf nicht erfolgen, sie dürfen nicht be- oder überbaut werden. Durch den Betreiber der erweiterten Standnutzung ist sicher zu stellen, dass Alarm- und Sicherheitsdurchsagen jederzeit von allen Besuchern wahrgenommen werden können.
6. Sollten musikalische Darbietungen während der Veranstaltung durchgeführt werden, beachten Sie bitte die Anmeldepflicht bei der GEMA.
7. Shuttlebusse zu den Parkplätzen stehen bis 22.30 Uhr zur Verfügung. Die jeweiligen zur Veranstaltung genutzten Ein- und Ausgänge sowie die entsprechenden Garderoben sind bis 22.30 Uhr geöffnet.
8. Gäste, die vor Messeschluss das Messegelände betreten, benötigen eine gültige Eintrittskarte. Gäste, die nach Messeschluss das Messegelände betreten, benötigen eine schriftliche Einladung des einladenden Ausstellers im Original. Ohne diese Einladung kann der Sicherheitsdienst die Gäste nicht einlassen.
9. Um die Einfahrt für Caterer, Musiker etc. reibungslos regeln zu können, beantragen Sie bitte formlos per Email eine Zufahrtsberechtigung. Die Messe Düsseldorf benötigt hierfür das Kennzeichen des Fahrzeugs. Bitte geben Sie zusätzlich dem Ansprechpartner eine Legitimation mit Ihrer Standnummer mit und weisen Sie darauf hin, dass zur Einfahrt das Tor 1 genutzt wird. Das Catering- bzw. Veranstaltungspersonal hat die Möglichkeit Privatfahrzeuge auf den Großpark-plätzen abzustellen.
10. Einlass von Hostessen: Um einen reibungslosen Einlass der Hostessen zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, im Vorfeld online (über das OOS – Online Order System) Service-Tickets zu bestellen.
Mit Vorlage des Service-Tickets haben die Hostessen an diesem Tag die Möglichkeit ab 15.00 Uhr durch Eingang Nord das Messegelände zu betreten. Zur Sicherheit bitte eine Mobiltelefonnummer Ihrer Standleitung den Hostessen mitgeben.
Bitte beachten Sie: Für Ihre Hostessen benötigen Sie
Service-Tickets. Diese können ausschließlich online über das OOS (Online Order System) bestellt werden. Die Service-Tickets sind nur für eine genehmigte Standparty ab 15.00 Uhr gültig. Die Berechnung erfolgt nach Nutzung.
11. Falls zusätzlich zu der bereits angemieteten Standfläche und Leistungen, weitere Flächen und Leistungen im Zuge einer Standparty benötigt werden, können weitere Kosten entstehen. (z.B. Freigeländefläche, Strom, Wasser etc.)
* SBauVO NRW (Auszug)
§ 38 Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.
(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
(5) Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen. Diese Person oder die von dieser mit der Leitung der Veranstaltung Beauftragten müssen mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut sein. Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.
Informationen zum Servicepartner Messe Düsseldorf GmbH:
Die Messe Düsseldorf ist einer der 5 erfolgreichsten Messeveranstalter weltweit. Auf den Veranstaltungen in Düsseldorf präsentieren jedes Jahr rund 30.000 Aussteller 1,5 Millionen Fachbesuchern ihre Produkte. Rund 50 Fachmessen, davon 23 N°-1-Veranstaltungen in den fünf Kompetenzfeldern Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, Handel, Handwerk und Dienstleistungen, Medizin und Gesundheit, Mode und Lifestyle sowie Freizeit finden am Standort Düsseldorf statt. Dabe... weiterlesen
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